"FAQ"

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Kunden häufig stellen.

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Kunden häufig stellen.

Ein Energieberater hilft Ihnen dabei, energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude sinnvoll zu planen und umzusetzen. Dabei werden der Zustand Ihres Hauses, mögliche Einsparpotenziale und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen berücksichtigt.

Sie erhalten eine unabhängige fachliche Beratung, welche Maßnahmen – zum Beispiel Dämmung, neue Fenster oder eine moderne Heizungsanlage – wirklich sinnvoll sind.

Außerdem unterstützt ein Energieberater bei der Beantragung von Fördermitteln und stellt sicher, dass alle technischen Anforderungen der Förderprogramme eingehalten werden.

So vermeiden Sie Fehlentscheidungen, sparen langfristig Energie und Kosten und steigern gleichzeitig den Wohnkomfort und den Wert Ihrer Immobilie.

Ein Energieberater hilft Ihnen dabei, energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude sinnvoll zu planen und umzusetzen. Dabei werden der Zustand Ihres Hauses, mögliche Einsparpotenziale und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen berücksichtigt.

Sie erhalten eine unabhängige fachliche Beratung, welche Maßnahmen – zum Beispiel Dämmung, neue Fenster oder eine moderne Heizungsanlage – wirklich sinnvoll sind.

Außerdem unterstützt ein Energieberater bei der Beantragung von Fördermitteln und stellt sicher, dass alle technischen Anforderungen der Förderprogramme eingehalten werden.

So vermeiden Sie Fehlentscheidungen, sparen langfristig Energie und Kosten und steigern gleichzeitig den Wohnkomfort und den Wert Ihrer Immobilie.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt sich besonders, wenn Sie Ihr Haus energetisch modernisieren möchten, aber noch nicht genau wissen, welche Maßnahmen sinnvoll sind oder in welcher Reihenfolge diese umgesetzt werden sollten.

Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Ihr Gebäude energetisch verbessert werden kann – zum Beispiel durch Dämmung, neue Fenster oder eine moderne Heizungsanlage. Dabei werden die Maßnahmen so geplant, dass sie technisch sinnvoll aufeinander aufbauen.

Besonders sinnvoll ist ein iSFP:

  • bei älteren Gebäuden mit hohem Energieverbrauch

  • wenn eine größere Sanierung geplant ist

  • wenn Maßnahmen über mehrere Jahre verteilt umgesetzt werden sollen

  • wenn Fördermittel optimal genutzt werden sollen

Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen, können Sie bei vielen Förderprogrammen einen zusätzlichen Förderbonus erhalten.

Der iSFP bietet Ihnen damit eine klare Orientierung für die energetische Zukunft Ihres Hauses und hilft, Investitionen sinnvoll zu planen.

Nein, ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist nicht verpflichtend. Er ist jedoch eine sehr hilfreiche Grundlage, wenn Sie Ihr Gebäude energetisch modernisieren möchten.

Der iSFP zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Maßnahmen an Ihrem Haus sinnvoll sind – zum Beispiel Dämmung, Fenster, Heizung oder Lüftung. Dabei wird auch berücksichtigt, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen am besten umgesetzt werden können.

Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen, erhalten Sie bei vielen Förderprogrammen einen zusätzlichen Förderbonus.

Der iSFP gibt Ihnen also eine klare Planung für die Zukunft, hilft bei der Entscheidung über sinnvolle Investitionen und ermöglicht oft höhere Fördermittel.

Der iSFP dient als Orientierung und langfristiger Plan. Sie können selbst entscheiden, welche Maßnahmen Sie umsetzen und wann diese durchgeführt werden.

Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hängen vom Gebäude und vom Aufwand der Beratung ab. Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegen die Gesamtkosten in der Regel bei etwa 1.600 bis 2.500 Euro.

Da die Energieberatung staatlich gefördert wird, übernimmt der Staat über das BAFA bis zu 50 % der Kosten, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Damit liegt der Eigenanteil für Hausbesitzer meist bei etwa 950 bis 1.850 Euro, je nach Gebäude und Aufwand der Beratung.

Ein weiterer Vorteil: Wenn Sie Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen, erhalten Sie bei vielen Förderprogrammen einen zusätzlichen Förderbonus, damit ist der iSFP meist schon bei der ersten Maßnahme „bezahlt“!

Ja, die Energieberatung für Wohngebäude wird vom Staat gefördert. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Hausbesitzer eine Förderung für eine professionelle Energieberatung erhalten.

Dabei übernimmt der Staat einen großen Teil der Beratungskosten, sodass für Eigentümer meist nur ein reduzierter Eigenanteil bleibt.

Die Beratung umfasst unter anderem die Analyse des Gebäudes, die Bewertung möglicher Sanierungsmaßnahmen sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Als zugelassener Energieberater unterstütze ich Sie dabei, die Förderung zu beantragen und optimal zu nutzen.

Der Unterschied liegt darin, wie der Energieverbrauch des Gebäudes ermittelt wird.

Beim Energiebedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes auf Grundlage der Bauweise und der technischen Ausstattung berechnet. Dabei werden zum Beispiel Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Gebäudegröße berücksichtigt. Das Verhalten der Bewohner spielt hierbei keine Rolle. Deshalb gilt der Bedarfsausweis als besonders aussagekräftig.

Der Energieverbrauchsausweis hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Die Daten stammen aus den Heizkostenabrechnungen. Dadurch kann das Ergebnis auch vom Nutzerverhalten der Bewohner beeinflusst werden.

Kurz zusammengefasst:

  • Bedarfsausweis: Berechnung anhand der Gebäudeeigenschaften

  • Verbrauchsausweis: Auswertung der tatsächlichen Verbrauchsdaten

Welcher Energieausweis erforderlich oder sinnvoll ist, hängt vom Gebäudealter, der Gebäudegröße und der Nutzung ab. Gerne berate ich Sie dazu persönlich.

Für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises werden in erster Linie die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre benötigt. Diese Daten können zum Beispiel aus Heizkostenabrechnungen oder Energieabrechnungen entnommen werden.

Zusätzlich werden einige grundlegende Angaben zum Gebäude benötigt, zum Beispiel:

  • Baujahr des Gebäudes

  • Anzahl der Wohneinheiten

  • Wohnfläche des Gebäudes

  • Art der Heizungsanlage

  • Energieträger (z. B. Gas, Öl oder Fernwärme)

Auf Grundlage dieser Daten wird der durchschnittliche Energieverbrauch berechnet und im Energieausweis dargestellt.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und erstelle Ihren Energieverbrauchsausweis schnell und unkompliziert.

Für energetische Sanierungen gibt es in Deutschland verschiedene staatliche Förderprogramme, vor allem über die Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die wichtigsten Programme sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

1. Förderung für Einzelmaßnahmen (BAFA)
Hier werden einzelne Maßnahmen gefördert, zum Beispiel:

  • Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke

  • Austausch von Fenstern und Außentüren

  • Lüftungsanlagen

  • Heizungsoptimierung

Der Zuschuss beträgt in der Regel 15 % der Kosten, mit einem Bonus von 5 % bei einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

2. Förderung für den Heizungstausch (KfW)
Beim Austausch alter Heizungen gegen erneuerbare Systeme – z. B. Wärmepumpen oder Biomasseheizungen – sind Zuschüsse von bis zu 70 % möglich, abhängig von Einkommen und Anlage.

3. Förderung für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (KfW)
Wenn ein Gebäude umfassend saniert wird und einen bestimmten Effizienzhaus-Standard erreicht, gibt es zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Dabei sind Kredite von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit möglich.

4. Steuerliche Förderung
Alternativ kann eine energetische Sanierung auch über die Steuer gefördert werden. Dabei lassen sich bis zu 20 % der Sanierungskosten über mehrere Jahre von der Einkommensteuer absetzen.

💡 Tipp: Welche Förderung sinnvoll ist, hängt stark vom Gebäude und den geplanten Maßnahmen ab. Eine Energieberatung hilft dabei, die passende Förderung zu finden und optimal zu kombinieren.

Der Förderantrag muss immer vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden. Das bedeutet, dass noch kein Auftrag an eine Fachfirma vergeben (bzw. mit aufhebender oder aufschiebender Wirkung) oder mit den Arbeiten begonnen werden darf, bevor der Antrag eingereicht wurde.

Erst nachdem der Förderantrag gestellt wurde und eine Bestätigung vorliegt, können die Maßnahmen beauftragt und umgesetzt werden.

Da bei vielen Förderprogrammen ein zugelassener Energieberater eingebunden werden muss, unterstütze ich Sie gerne bei der Planung der Maßnahmen und der rechtzeitigen Antragstellung, damit die Förderung nicht verloren geht.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Auch wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bereits von einem Energieberater erstellt wurde, können Sie für die Baubegleitung oder weitere Fördermaßnahmen einen anderen zugelassenen Energieberater beauftragen.

Wichtig ist lediglich, dass der Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist und die entsprechenden Leistungen für die Förderung übernehmen darf.

Der neue Energieberater kann dann zum Beispiel die fachliche Baubegleitung, die Bestätigung der Maßnahmen sowie die notwendigen Nachweise für die Förderung übernehmen.